Wahlarztinformation

Die Vorteile des Wahlarztes

Ein Privatarzt oder Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem direkten Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht.
Der entscheidende Vorteil des Wahlarztes ist der Faktor „Zeit”: Als Wahlarzt habe ich deutlich mehr Zeit für das Gespräch mit Ihnen und für die Untersuchung und Behandlung. Außerdem biete ich eine kurzfristige Terminvergabe an und in der Ordination selbst nahezu keine Wartezeit.

  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für das Patient-Arzt-Gespräch.
  • Wahlärzte haben ausreichend Zeit für die Untersuchung und Befundbesprechung.
  • Flexible Ordinationszeiten und kurzfristige Termine.
  • Nahezu keine Wartezeiten in der Ordination.
  • Sie haben freie Arztwahl und wählen den Arzt ihres Vertrauens.
  • Wahlärzte sind in allen Fachgebieten vertreten, auch in jenen, in denen es keine Kassenärzte gibt.
  • Wahlärzte bieten auch Leistungen an, die im Leistungsspektrum der sozialen Krankenversicherung nicht vorgesehen sind.

Wie komme ich zum Wahlarzt?

Mit Ihrem Anliegen können Sie sich direkt an den Wahlarzt Ihres Vertrauens wenden. Natürlich ist aber auch eine Überweisung vom Kassenarzt bzw. Hausarzt sowie von jedem anderen Wahlarzt möglich.

Was kostet ein Wahlarzt?

Wahlärzte haben die Möglichkeit Ihre Honorare frei zu bestimmen. Scheuen Sie sich nicht, vor Beginn der Behandlung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen.
Für seine Leistungen stellt Ihnen der Wahlarzt eine Privathonorarnote aus. Die Verrechnung des Honorars erfolgt direkt zwischen Arzt und Patient. Die Bezahlung erfolgt bar.
Jeder Patient hat aber die Möglichkeit, die Honorarnote bei seiner Krankenkasse einzureichen. Er hat grundsätzlich Anspruch auf Rückerstattung von 80 Prozent des Betrages, den ein Arzt mit Kassenverträgen für die selbe Leistung erhält. Wenn Sie eine private Gesundheitsversicherungen haben, wird das Wahlarzthonorar in vielen Fällen ganz übernommen.
Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, wie z.B. Impfungen, Eignungs- und Tauglichkeitsgutachten (z.B. für den Führerschein), Reiseprophylaxe, etc. erfolgt von den Kassen keine Kostenerstattung.

Was bekomme ich zurück?

Jedem Patienten steht grundsätzlich eine Kostenrückerstattung seiner Krankenkasse zu. Die Höhe richtet sich nach dem Honorar, das den Tarifen der jeweiligen Kasse (minus Selbstbehalt) entspricht.

Wie wird verrechnet?

Nach Abschluss der Behandlung erstellt meine Praxis eine detaillierte Honorarnote über die erbrachten Leistungen. Gemeinsam mit dem Einzahlungsbeleg kann die Honorarnote bei der Krankenkasse eingereicht werden und der Patient erhält den Kostenersatz auf seinem Bankkonto gutgeschrieben. Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der jeweiligen Krankenkasse enthalten sind, leisten die Kassen keine Kostenrückerstattung.

Zusatzversicherung

Mit einer Zusatzversicherung für ambulante Leistungen (private Krankenversicherung) gibt es die Möglichkeit, den Differenzbetrag zwischen Krankenkasse und Privathonorar zurückerstattet zu bekommen. Darüber hinaus werden häufig auch Honorare für ärztliche Leistungen von diesen Versicherungen erstattet, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden.